Organisation

Teilnahmevoraussetzung
An den Weiterbildungen können alle teilnehmen, die den Nachweis eines staatlich anerkannten Abschlusses in einem Pflegeberuf im Sinne des § 71, Abs. 3 SGB XI besitzen.
Des Weiteren müssen Sie über eine mindestens zweijährige hauptberufliche Berufserfahrung verfügen.

Fachliche Voraussetzungen
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ bzw. „Krankenpfleger“,
oder „Kinderkrankenschwester“ bzw. „Kinderkrankenpfleger“,
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ mit staatlicher Anerkennung mit mindestens dreijähriger Ausbildung.

Weitere Voraussetzungen
Nachweis, dass innerhalb der letzten 8 Jahre mindestens 2 Jahre in einem unter den oben genannten Berufen hauptberuflich (sozialversicherungspflichtiges Versicherungsverhältnis) gearbeitet wurde (Lebenslauf, Führungszeugnis, Arbeitszeugnis etc.).

Methodik
Unsere Methoden basieren auf den Grundsätzen der modernen Erwachsenenbildung. Diese zeichnen sich durch den Einsatz erwachsenengerechter Lehr- und Lernformen aus, die die Teilnehmenden als ernstzunehmende Personen im Bildungsprozess beteiligen.
Unsere Teilnehmerorientierung sichert den partnerschaftlichen Umgang zwischen allen am Kursgeschehen Beteiligten, so dass die Bedürfnisse der Lernenden den Bildungsprozess bestimmen, die Inhalte sich an ihrer Lebenssituation orientieren und damit Praxis und Sinnbezug gewährleistet ist.
Hiermit fördern wir die Eigenverantwortung der Teilnehmenden für ihren Lernprozess, eine Didaktik, die Lernprozesse so gestaltet, dass individuelles Lernen ermöglicht wird und autonome Erwerbsstrategien berücksichtigt werden.

Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Verantwortliche Pflegefachkraft in der stationären und ambulanten Pflege“.

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