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Bildungsgutschein



Der Gutschein ist das wichtigste Instrument in der Bundesagentur für Arbeit bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, vorausgesetzt die Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB II zugelassen. Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Bildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer aus.

Wer erhält die Förderung?

Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft und für die eine Förderung notwendig ist. Die Antragssteller müssen entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.

Wie wird gefördert?

Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dazu zählen Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern. Einen generellen Anspruch auf den Bildungsgutschein gibt es nicht. Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragsstellers entscheidet über die Förderung. Dort wird in einem Beratungsgespräch geprüft, ob der Gutschein in Frage kommt.

Welche „Simply Learn®“-Lehrgänge werden gefördert?

„Simply Learn®“ ist nach der Annerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Derzeit gilt diese Förderung, die 100 % der Lehrgangsgebühren abdeckt, für die auf unserer Internetseite aufgeführten Lehrgänge.
Die Bildungsgutscheine werden von den Arbeitsagenturen sowie den Arbeitsgemeinschaften für die berufliche Grundsicherung an Arbeitssuchende herausgegeben.

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