Ausbildung - Träger von Flucht oder Selbstrettung
- Nutzen/Preis/Dauer
- Inhalte/Ziel/Zertifikat
- Teilnahmevoraussetzung/Zielgruppe/Ort
Um den Anforderungen der DGUV 112-190 gerecht zu werden, müssen Mitarbeiter vor dem ersten Einsatz von Atemschutzgeräten zur Flucht oder Selbstrettung und danach mindestens einmal im Jahr gründlich geschult werden – und das sowohl theoretisch als auch praktisch. Diese Unterweisung ist nicht nur eine Vorschrift, sondern eine essenzielle Sicherheitsmaßnahme: Das Tragen von Atemschutzgeräten stellt für den Anwender eine körperliche und psychische Herausforderung dar und birgt erhebliche Risiken.
Die Verantwortung des Unternehmers ist hier klar definiert. Gemäß § 3 Abs. 1 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) in Kombination mit § 31 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) ist er verpflichtet, eine umfassende Einweisung durchzuführen. Diese beginnt vor dem ersten Einsatz des Gerätes (Erstunterweisung) und wird danach mindestens einmal jährlich – oder bei Bedarf häufiger – wiederholt. Neben dem theoretischen Wissen wird auch in praktischen Übungen vermittelt, wie in kritischen Situationen sicher und richtig gehandelt wird.
Dabei dürfen die Schulungen nur von einer qualifizierten Person durchgeführt werden, die über spezifisches Fachwissen und praktische Erfahrung im Bereich Atemschutz verfügt. So stellen wir sicher, dass Ihre Mitarbeiter im Ernstfall vorbereitet sind und Sie den gesetzlichen Vorschriften vollumfänglich gerecht werden – für eine sichere und verlässliche Arbeitsumgebung, in der Schutz und Prävention im Vordergrund stehen.
Nutzen
Mit dieser Schulung erfüllt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern, die Arbeiten unter Atemschutz durchführen. Dies geschieht, um Beschäftigte vor Gefahren zu schützen gemäß §§ 617 bis 619 BGB und § 62 HGB. Darüber hinausi hat der Unternehmer bei Trägern von Filtergräten zu sorgen, dass die Träger von Filtergeräten vor Benutzung eine theoretische und praktische Ausbildung nach DGUV Regel 112-190 (3.2.4.4) erhalten.
Im Falle von Arbeitsunfällen wird durch die Berufsgenossenschaft und ggf. durch die Staatsanwaltschaft geprüft, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachgekommen ist. Das Zertifikat stellt die geforderte Dokumentation der durchgeführten Unterweisung sicher.
Kurszeit/Dauer/Code
In der Zeit von 08:30 - 18:30 Uhr / 1 U-Std. / U103
Preis
49,00 € (zzgl. MwSt.)
Termine
...nur Inhouse
Anmeldeformular inkl. Termine [274 KB]
...auch als Inhouse-Seminar buchbar!
Info inkl. Anfragebogen* [246 KB]
Inhalte
Theorie:
– Zweck des Atemschutzes,
– Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) des Herstellers,
– Information über die in Betracht kommenden Schadstoffe und deren Wirkung,
– Auswirkungen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus,
– Atmung des Menschen,
– Aufbau und Wirkungsweise des vorgesehenen Selbstretters,
– Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer,
– Bereithalten, Behandeln und Kontrolle der Einsatzbereitschaft der Geräte,
– Anlegen des vorgesehenen Selbstretters, Notwendigkeit, Zeitpunkt,
– Verhalten auf der Flucht.
Praktischer Teil:
Nach Abschluss der theoretischen Unterweisung ist mit Ernstfall- oder Übungsgeräten
– das Öffnen und
– das richtige Anlegen der Geräte zur Selbstrettung
solange zu üben, bis den Teilnehmern die notwendigen Handgriffe geläufig sind.
Anschließend sind mit angelegtem Atemschutzgerät Bewegungsübungen durchzuführen, z.B. Kniebeugen, Treppensteigen.
Ziel
Lehrgangsziel ist es, den Teilnehmern die besonderen Gefahren, die bei gefährlichen Arbeiten auftreten, aufzuzeigen und ihnen das nötige Wissen beim Tragen von Atemschutzgeräten (Filtergeräten) zu vermitteln. So sind sie in der Lage, die Filtergeräte ordnungsgemäß zu tragen.
Seminarabschluss:
Zertifikat als Nachweis der Schulung nach DGUV Regel 112-190 (3.2.4.4)
...auch als Inhouse-Seminar buchbar!
Teilnahmevoraussetzung
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Körperliche Belastbarkeit, technisches Verständnis
- Mindestalter: 18 Jahr
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an alle MitarbeiterInnen des Unternehmens
Schulungsort
Simply Learn® - Arbeitsschutzakademie
Goethestr. 67
46047 Oberhausen
...auch als Inhouse-Seminar buchbar!