Ausbildung - Träger von Isoliergeräten nach DGUV

  • Nutzen/Preis/Dauer
  • Inhalte/Ziel/Zertifikat
  • Teilnahmevoraussetzung/Zielgruppe/Ort

Das Tragen von Atemschutzgeräten bedeutet Verantwortung, Schutz und intensive Beanspruchung. Deshalb ist es entscheidend, dass Beschäftigte bestens geschult sind – nicht nur aus gesetzlichen Vorgaben, sondern auch, um ihre Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten. Nach den Richtlinien der DGUV 112-190 müssen alle Mitarbeitenden, die mit Atemschutz arbeiten, vor ihrem ersten Einsatz und anschließend mindestens einmal jährlich sowohl theoretisch als auch praktisch unterwiesen werden.

Diese Schulungen sind kein bloßer Pflichttermin; sie sind lebenswichtig. Der Arbeitgeber ist laut § 3 Abs. 1 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) und § 31 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeitenden umfassend informiert und vorbereitet sind. Dabei geht es nicht nur um theoretisches Wissen: Die Schulungen beinhalten auch praktische Übungen, die jeden Einzelnen befähigen, im Ernstfall richtig zu reagieren.

Doch nicht jeder kann diese Schulungen durchführen. Eine qualifizierte Fachkraft mit tiefgehenden Kenntnissen leitet die Unterweisungen und sorgt dafür, dass alle Teilnehmenden sich sicher fühlen und kompetent im Umgang mit Atemschutzgeräten werden. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Mitarbeitenden umfassend zu schützen und gleichzeitig gesetzliche Anforderungen sicher zu erfüllen – diese Schulung ist der Schlüssel für eine sichere Arbeitsumgebung.

Nutzen

Mit dieser Schulung erfüllt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern, die Arbeiten unter Atemschutz durchführen. Dies geschieht, um Beschäftigte vor Gefahren zu schützen gemäß §§ 617 bis 619 BGB und § 62 HGB. Darüber hinausi hat der Unternehmer bei Trägern von Isoliergeräten zu sorgen, dass die Träger von Isoliereräten vor Benutzung eine theoretische und praktische Ausbildung nach DGUV Regel 112-190 (3.2.4.3) erhalten.

Im Falle von Arbeitsunfällen wird durch die Berufsgenossenschaft und ggf. durch die Staatsanwaltschaft geprüft, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachgekommen ist. Das Zertifikat stellt die geforderte Dokumentation der durchgeführten Unterweisung sicher.

Kurszeit/Dauer/Code
08:30 - 16:30 Uhr / 8 U-Std.

Preis
389,00 € (zzgl. MwSt.)

Termine
...nur Inhouse





...auch als Inhouse-Seminar buchbar!

Info inkl. Anfragebogen* [246 KB]


Inhalte
Theorieteil:
– Zweck des Atemschutzes,
– Regelwerke für den Atemschutz, Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) des Herstellers,
– Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens, betrieblicher Alarmplan,
– Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe,
– Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus,
– Atmung des Menschen,– physiologische Gesichtspunkte, Belastung durch Atemschutzgeräte, insbesondere bei Kombination mit Schutzanzügen,
– Einteilung, Aufbau, Wirkungsweise und Prüfung der Atemschutzgeräte,
– Grenzen der Schutzwirkung und Benutzungsdauer (Tragezeitbegrenzung),
– Anlegen der Atemschutzgeräte und Schutzanzüge,
– Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht,
– Maßnahmen zur Sicherung von Gerätträgern,
– Instandhaltung (z.B. Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung),
– Entsorgung.

Praktischer Teil:
Nach Abschluss der theoretischen Unterweisung erfolgt eine Übung zu
– Gewöhnung Arbeiten mit angelegtem Atemschutzgerät und zum
– Gebrauch der Mess- und Hilfsgeräteder.

Hierbei werden auch
– das Anlegen des Gerätes und
– die Kontrolle des Dichtsitzes des Atemanschlusses und
– der Einsatzbereitschaft des Gerätes
trainiert.

Es werden Trageübungen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einsatzbedingungen mit dem vorgesehenen Isoliergerät durchgeführt.


Ziel
Lehrgangsziel ist es, den Teilnehmern die besonderen Gefahren, die bei gefährlichen Arbeiten auftreten, aufzuzeigen und ihnen das nötige Wissen beim Tragen von Atemschutzgeräten (Filtergeräten) zu vermitteln. So sind sie in der Lage, die Filtergeräte ordnungsgemäß zu tragen.

Seminarabschluss:
Zertifikat als Nachweis der Schulung nach DGUV Regel 112-190 (3.2.4.3)



...auch als Inhouse-Seminar buchbar!

Teilnahmevoraussetzung
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3
- Körperliche Belastbarkeit, technisches Verständnis
- Keine Gesichtsbehaarung und kein Gesichtsschmuck
- Keine Brille (Kontaktlinsenträger ausgenommen)
- Mindestalter: 18 Jahr

Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an alle MitarbeiterInnen des Unternehmens

Schulungsort
Simply Learn® - Arbeitsschutzakademie
Goethestr. 67
46047 Oberhausen





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