Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. § 10 ArbSchG DGUV Vorschrift 1 und DGUV Information 205-023

Brände sind unvorhersehbar – und doch muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass im Ernstfall alle vorbereitet sind. Ihre Chance, mit diesem Kurs die Rolle eines Brandschutzhelfers zu übernehmen, bedeutet, aktiv zur Sicherheit Ihrer Kollegen beizutragen und den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes gerecht zu werden. Die Ausbildung richtet sich nach § 10 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 und vermittelt Ihnen alle praktischen und theoretischen Kenntnisse, um im Ernstfall richtig zu handeln.

Die Vorgaben der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 legen fest, dass in der Regel 5% der Belegschaft als Brandschutzhelfer geschult werden müssen. Diese Schulung bietet Ihnen die notwendigen Fähigkeiten und das Selbstvertrauen, um die Verantwortung zu übernehmen, falls ein Brandfall eintritt.

Mit diesem Lehrgang gehen Sie nicht nur auf Nummer sicher – Sie erwerben gezielt die Fähigkeiten, die Sie als Brandschutzhelfer benötigen, um genau zu wissen, was zu tun ist.

Inhalte
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Praxis: Training mit Feuerlöschern

Seminarort
..nur als Inhouse-Seminar!

Teilnehmerkreis
Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen.

Kurszeit/Dauer (Präsenz)
119,-- Euro (zzgl. gesetzl. MwSt.)
3 U-Std.


Kurszeit/Dauer (Online + 15 Min. Praxis) (Gesamtschulungsdauer 3 U-Std.)
79,-- Euro (zzgl. gesetzl. MwSt.)


Termine

Anmeldeformular inkl. Termin 2025 [372 KB]


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