Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. § 10 ArbSchG DGUV Vorschrift 1 und DGUV Information 205-023

Der Arbeitgeber hat gem. Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Hierzu gehört u.a. die Ausbildung und Bestellung von Brandschutzshelfern. Definiert werden die Anforderungen in der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2, wonach sich die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, jedoch in der Regel eine Anzahl an Brandschutzhelfern von 5% der Beschäftigten notwendig ist. Mit diesem Lehrgang werden Sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht.
Sie können als Brandschutzhelfer Ihre Funktion nur dann ausfüllen, wenn Sie wissen was Sie tun müssen.

Inhalte
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Praxis: Training mit Feuerlöschern

Seminarort
..nur als Inhouse-Seminar!

Teilnehmerkreis
Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen.

Kurszeit/Dauer (Präsenz)
119,-- Euro (zzgl. gesetzl. MwSt.)
3 U-Std.


Kurszeit/Dauer (Online + 15 Min. Praxis)
69,-- Euro (zzgl. gesetzl. MwSt.)
3 U-Std.

Termine

Anmeldeformular inkl. Termine 2024 [400 KB]



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