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AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen/Aufträgen zugrunde, die Simply Learn® e.K. mit Auftraggebern (Kunden) in allen Geschäftsbereichen (Pflegefortbildungen, Inhouseseminare, etc.) abschließt/durchführt. Darüber hinaus beziehen sich diese Vereinbarungen auch auf Geschäfte mit freiberuflichen Dozenten/Trainern.

1. Durch Anmeldung an einem Kurs von Simply Learn e.K.. erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle von Simply Learn e.K. angebotenen Kurse.

3. Ein Abschluss des Vertrages kommt erst durch eine Anmeldung über das Internet, Telefon oder schriftlich zustande, wenn der Teilnehmer eine Bestätigung in schriftlicher Form erhalten hat. In schriftlicher Form heißt per Fax, E-Mail, Brief oder in irgendeiner anderen schriftlichen Weise.

4. Der Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den aktuellen Kursbeschreibungen.

5. Kursbedingungen: Tritt ein Teilnehmer von einer Veranstaltung drei Wochen vor Beginn zurück, so hat er dies Simply Learn e.K. schriftlich mitzuteilen. Entscheidend ist das Eingangsdatum. Dann erhält der Teilnehmer die Kursgebühr bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 30% des Kurspreises zurück. Tritt der Teilnehmer später zurück, so hat er die volle Kursgebühr zu bezahlen.
Nimmt der Teilnehmer an einem Kurs aus irgendeinem Grund nicht teil, so hat er die einmalige Möglichkeit an einem anderen Termin teilzunehmen. Versäumt er abermals diesen Termin, so entfällt jeglicher Anspruch gegenüber Simply Learn e.K. an diesem Kurs teilzunehmen. Der Teilnehmer muss bei erneuter Teilnahme die Kursgebühr abermals entrichten.
Meldet der Teilnehmer sich innerhalb einer Woche vor Kursbeginn an, hat die Teilnahmebestätigung erhalten und tritt dann zurück, so hat er ebenfalls die volle Kursgebühr zu entrichten. Er hat jedoch die einmalige Möglichkeit einen Ersatztermin wahrzunehmen. Versäumt er diesen, so entfällt auch hier jeglicher Anspruch.
Wird bei den Kursen die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht, so behält sich Simply Learn e.K. vor, diesen Kurs nicht stattfinden zu lassen. Dies gilt auch bei plötzlicher Erkrankung des Dozenten.
Simply Learn e.K. ist verpflichtet dies den Kursteilnehmern unverzüglich mitzuteilen. Dies kann auch erst bei Kursbeginn sein. Den Teilnehmern werden dann Ersatztermine vorgeschlagen. Die Teilnehmer haben nun die Möglichkeit einen vorgeschlagenen Ersatztermin wahrzunehmen, ansonsten verfällt auch hier jeglicher Anspruch.
Der Kursteilnehmer ist verpflichtet sich während des Kurses so zu benehmen, dass andere Kursteilnehmer durch sein Verhalten nicht gestört werden. Darin enthalten ist auch das pünktliche Erscheinen der Teilnehmer. Der Veranstalter behält es sich grundsätzlich vor Teilnehmer auszuschließen, die in irgendeiner Art und Weise den Kurserfolg gefährden. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Kurspreis weiter zu. Weitere Schadensersatzansprüche behält sich der Veranstalter vor. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht in diesem Fall nicht.

6. Die ausgehändigten Kursskripte und Bescheinigungen unterliegen einem strengen Kopierrecht und dürfen in keinster Weise vervielfältigt, abgeschrieben oder als Unterrichtsmaterialien für die Unterrichtung eigener Kurse verwendet werden. Bei nicht Einhaltung wird eine angemessene Vertragsstrafe von mindestens fällig. Weitere Schadensersatzforderungen sind davon nicht berührt.

7. Beschädigt ein Teilnehmer während eines Kurses die ihm angebotenen Räumlichkeiten und Unterrichtsgegenstände, so hat er für den Schaden selbst aufzukommen.
Möchte der Teilnehmer Schadensersatz gegenüber Simply Learn e.K geltend machen, so hat er dies innerhalb einer Woche nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

8. Kunden und Dozenten von Simply Learn e.K unterliegen einem strengen Kundenschutz. Nimmt ein Dozent Aufträge bei Kunden von Simply Learn e.K selbständig an macht er sich Schadensersatzpflichtig in Höhe von 100% des gezahlten Honorars für die Dauer von 12 Monaten.

Vergibt ein Kunde von Simply Learn e.K Aufträge insbesondere Folgeaufträge direkt an Dozenten von Simply Learn macht sich der Kunde ebenso Schadensersatzpflichtig.

Simply Learn e.K ist berechtig vom Dozenten und vom Kunden die volle Schadensersatzhöhe zu fordern und die Vertragspartner erkennen das Recht voll an.

9.
Learning-Management-System, Voraussetzungen für die EDV und Pflichten der Teilnehmer für den Bereich des selbstständigen Heimunterrichts sowie moderierte Online-Live-Konferenzen über private EDV sowie EDV-Leihgeräte.

Für die Nutzung des Learning-Management-Systems (kurz LMS genannt) des Veranstalters bzw. seiner Kooperationspartner erfüllt der Teilnehmer nachstehende Voraussetzungen:

Internet und EDV
Der Teilnehmer stellt die Funktion seines privaten Internetzugangs bis zum öffentlichen Netzbereich (WAN) im Rahmen seines Vertrags mit seinem Provider auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung bereit. Verwendet der Teilnehmer private EDV, so muss diese für die Nutzung des LMS die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Des Weiteren ist sein Netzwerk, sowie verwendete EDV nach aktuellem Stand der Technik vor Viren, Trojanern und anderer Schadsoftware im Rahmen seiner Möglichkeiten bestmöglich zu schützen. Der Veranstalter bzw. Kooperationspartner übernimmt bei Schäden hierbei keinerlei Haftung.

Leihgerät
Auf Anfrage kann der Veranstalter dem Teilnehmer ein kostenloses Leihgerät für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stellen. Das Leihgerät ist ausschließlich für die vertraglich geregelte Nutzung bestimmt. Für missbräuchliche und zweckfremde Tätigkeiten haftet der Teilnehmer und kann bei groben Verstößen zur Beendung des Schulungsvertrags führen. Verlust, Defekt, Beeinträchtigungen der Funktionalität und sonstige erkennbare Mängel sind unverzüglich dem Verleiher zu melden. Der Verleiher behält sich zudem Schadensersatzansprüche bei nachweislich grob fahrlässigen, mutwillig herbeigeführten Schäden, Fehlfunktionen sowie bei Verlust des Leihgerätes vor.

Verwendung des LMS
Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten zur Lernplattform streng vertraulich zu behandeln und seinen Zugang zum LMS gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Er haftet für sämtliche Aktivitäten und Schäden, die über seine Zugangsberechtigung erfolgen. Beleidigende, rassistische, bedrohende, obszöne, gesetzes- sowie ehrverletzende und ähnliche Äußerungen gegenüber anderen Teilnehmern und Dozenten sind streng untersagt und können zur sofortigen Beendung des Schulungsvertrags, sowie zur Einleitung von zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen führen. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass der Zugang durch Dritte und anderen unbefugten Personen auf die Inhalte des LMS sowie auf die Daten anderer Nutzer und Dozenten verwehrt bleibt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dass das LMS ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck genutzt wird.

10. Sollte eine dieser Klauseln unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die den Interessen beider Parteien am nächsten kommt.

11. Gerichtsstand ist Oberhausen.

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