Eingangsvoraussetzung
Um die SCC-Prüfung nach Dok. 017 oder 018 absolvieren zu können, gibt es folgende Eingangsvoraussetzungen, die nach Tabelle 2 des „Normativen Dokumentes Personalzertifizierung: operativ tätiges Personal im SGU-Bereich“ erfüllt werden müssen.
Als Hinweise darunter finden Sie jeweils die vor der Prüfung einzureichenden Dokumente:
- Berufsausbildung in Deutschland nach Bundesbildungsgesetz (BBiG) oder gleich- bzw. höherwertige Qualifikation (Abschlussurkunde, Diplom, Meisterbrief, etc.)
- Berufsausbildung im Ausland mit einjähriger Berufserfahrung in einem in Deutschland anerkannten Ausbildungsberuf (Ausländische Abschlussurkunde (in deutscher oder englischer Sprache, ansonsten als Übersetzung) mit Nachweis vom Arbeitsgeber über die einjährige Berufserfahrung)
- An- oder ungelernte Kraft mit dreijähriger Berufserfahrung in einem in Deutschland anerkannten Ausbildungsberuf (Nachweis vom Arbeitsgeber über dreijährige Berufserfahrung)
- Bereits absolvierte SGU-Prüfung (Dok. 017 oder Dok. 018) Zertifikat, das noch drei Monate Gültigkeit besitzt
- Bereits absolvierte SGU-Prüfung (Dok. 016) Zertifikat und Nachweis über vorausgegangene SGU-Ausbildung
- Ersatzweise Schulung von mind. 24 U.-Std. Nachweis über absolvierte Schulung mit Angabe der Institution und der geschulten Inhalte
Anmeldeformular inkl. Termine 2023 [138 KB]