Hygienebeauftragte/r

Im Rahmen des Qualitätsmanagements nach §135 a SGB V ist der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis bei der Leistungserbringung einzuhalten. Im Bereich der Hygiene ist deshalb die RKI -Empfehlung zur personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen auch für die ambulanten Einrichtungen wichtig, da dort die Empfehlung zur Benennung und Schulung von Hygienebeauftragten auch in außerklinischen Einrichtungen empfohlen wird.

TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG

Allgemeine Aufgaben der Hygienebeauftragten.
Je nach Tätigkeitsbereich unterscheiden sich die Aufgaben. Diese können somit u.a. sein
· Mitwirkung im Hygienequalitätsmanagement
· Beratung der Mitarbeiter und Einrichtungsleitung
· Schulungen der Mitarbeiter
· Zusammenarbeit mit den Hauswirtschaftskräften
· Zusammenarbeit mit Desinfektoren
· Aufbau, Umsetzung und Koordination des Hygienemanagements
· Erstellen von Hygieneplänen, Arbeitsanweisungen, etc.
· Hygienische Kontrollen in der Einrichtung und den Fachgebieten
· Mitwirkung in der Hygienekommission
· Beratung und Einkauf von Hygieneprodukten
· Ansprechpartner für Behörden
· etc.

Aufgabe der Hygienebeauftragten in der Pflege nach §8 Abs. 1 MedHygV:
· Bindeglied zwischen Hygienefachkraft und Stations- oder Bereichspersonal dar.
· Mitwirkung bei
- der Erstellung bereichsspezifischer Hygienestandards,
- Umsetzung und Schulung korrekter Hygienepraktiken,
· die frühzeitige Wahrnehmung von Ausbrüchen,
· die Informationsweitergabe an die Hygienefachkraft
· Mitwirkung bei der organisatorischen Bewältigung von epidemisch auftretenden Krankenhausinfektionen.

Aufgaben der/s Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen nach §8 Abs. 2 MedHygV:
· Mitwirkung bei der
- Planung funktioneller und baulicher Maßnahmen
- Erstellung, Schulung und Umsetzung von Hygienestandards,
- Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen
· Unterrichtung der für die entsprechenden Bereiche Verantwortlichen über Verdachtsfälle

Aufgaben der/s Hygienebeauftragten in der ambulanten Pflege
· Bindeglied zwischen PDL und Pflegepersonal dar.
· Mitwirkung bei
- der Erstellung bereichsspezifischer Hygienestandards,
- Umsetzung und Schulung korrekter Hygienepraktiken,
· die frühzeitige Wahrnehmung von Ausbrüchen,
· die Informationsweitergabe an die Hygienefachkraft
· Mitwirkung bei der organisatorischen Bewältigung von epidemisch auftretenden Infektionen.

Referenten:
Da für uns die Qualität an erster Stelle der Schulungen steht, greifen wir ausschließlich auf freiberufliche Dozenten zurück, die weiterhin in ihrem Fachbereich beschäftigt sind. Unser Schulungsmotto lautet „aus der Praxis - für die Praxis„. Je nach Fachbereich und Kurs setzen wir u. a. ein:
· Ärzte
· Chemiker
· Desinfektoren
· Dipl. Betriebswirte
· Dipl. Ingenieure
· Dozenten für Erwachsenenbildung
· Fachwirte im Sozial- Gesundheitswesen
· Hygienetechniker
· Hygienekontrolleure
· QM-Auditoren
· Sterilisationsassistenten
· etc.

Je nach Seminar und Teilnehmeranzahl führen wir auch Inhouse-Schulungen in der Einrichtung durch.

Ihr Nutzen

- Nach bestandener Prüfung erhält der/die Lehrgangsteilnehmer/in eine Bescheinigung zum Führen der Bezeichnung „Hygienebeauftragte für Arztpraxen“.

Kosten/Prüfungsdauer

Dauer
32 U-Std.

Preis
1289,00 € Teilnahmegebühr (zzgl. MwSt.)

  • Hb in Arztpraxen

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  • Hb in der Pflege

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