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Aufbauqualifizierung „Behandlungspflege“

Aufbauqualifizierung „Behandlungspflege“ für exam. Altenpflegehelfer/innen bzw. Pflegehelfer/innen oder sonstige geeignete Kräfte gem. §§ 132, 132 a Abs. 2 SGB V i.v.m. §92 SGB V und gem.Curricula der HKP-Rahmenverträge in NRW


Gemäß der Rahmenverträge (Vergütungsvereinbarungen) für die Häusliche Krankenpflege im Bundesland NRW können von sog. 'sonstigen geeignete Personen' behandlungspflegerische Leistungen der Leistungsgruppe 1 u. 2 erbracht werden, wenn sie eine zweijährige Berufspraxis in der Pflege, ein dreimonatiges Praktikum in der Behandlungspflege und eine Schulung von mindestens 160 Unterrichtsstunden incl. 10 Stunden für die schriftl., mündl. und praktische Abschlussprüfung absolvieren. Zusätzlich müssen 26 Stunden Vor- und nachbereitungszeit für Unterricht und Prüfung nachgewiesen werden. Nach bestandener Prüfung absolvieren die Teilnehmer/innen im Anschluss an die Maßnahme ein 3-monatiges Praktikum in Pflegeeinrichtungen.

Als Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme erhalten die Teilnehmer Trägerzertifikate zu den einzeln erwerbbaren Qualifikationen und eine Teilnehmerbescheinigung.



Grobziele der Maßnahme
Berufliche Handlungsfähigkeit/ Beschäftigungsfähigkeit durch Erwerb anerkannter Kompetenzen und Qualifikationen gem. § 132a SGB V bzw. §87b Abs. 3, SGB XI


Methodik
Unsere Methoden basieren auf den Grundsätzen der modernen Erwachsenenbildung. Diese zeichnen sich durch den Einsatz erwachsenengerechter Lehr- und Lernformen aus, die die Teilnehmenden als ernstzunehmende Personen im Bildungsprozess beteiligen.
Unsere Teilnehmerorientierung sichert den partnerschaftlichen Umgang zwischen allen am Kursgeschehen Beteiligten, so dass die Bedürfnisse der Lernenden den Bildungsprozess bestimmen, die Inhalte sich an ihrer Lebenssituation orientieren und damit Praxis und Sinnbezug gewährleistet ist.
Hiermit fördern wir die Eigenverantwortung der Teilnehmenden für ihren Lernprozess, eine Didaktik, die Lernprozesse so gestaltet, dass individuelles Lernen ermöglicht wird und autonome Erwerbsstrategien berücksichtigt werden.

Maßnahmenummer
Aktuelle Maßnahmenummer bitte telefonisch erfragen! 02084677726

Veranstaltungsort
Simply Learn Bildungszentrum
Goethestr. 67
46047 Oberhausen
Nordrhein-Westfalen

Dauer und Termine
4
Wochen (160 U-Std.) + 3 Monate Praktikum


27.07.2017 / 08:00 - 15:00 Uhr (täglich) außer an gesetzlichen Feiertagen und Wochenenden




Unterrichtszeiten
Mo.-Fr. (8:00 Uhr bis 15:00 Uhr)


Termine



Kosten / Gebühren Betrag
Die Maßnahme wurde nach AZWV durch die CertEuropA GmbH als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen sog. Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter.

Förderung
Für Qualifikation während Kurzarbeit geeignet
Die Förderung kann über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II) erfolgen.

Zugang
- Eignungsfeststellung (Beratungsgespräch)
- Abschlusszeugniss exam. APH bzw. KPH
- Nachweis 2-jährige Berufserfahrung in der Pflege für Pflegehelfer/innen oder sonstige geeignete Kräfte

Zielgruppe
Arbeitssuchende oder von der Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter aller Branchen. Beschäftigte in Kurzarbeit

Teilnehmeranzahl
Mindestens 10
Maximal 20

Lehrgangsinhalte
Modul 1 „Blutdruckmessung“ (15UE)
Anatomie/Physiologie: Herz-Kreislauf / Krankheitslehre / Beobachtung des Blutdrucks / Messwerte / Methoden der Blutdruckmessung, inkl. Fehlerquellen Einschätzung und Dokumentation des Blutdrucks / Herz-Kreislaufmedikamente

Modul 2 „Ernährung im Alter und Blutzuckermessung“ (15UE)
Ernährung im Alter / Anatomie/Physiologie: Pankreas, Kohlenhydratstoffwechsel Krankheitslehre: Diabetes Mellitus Typ I und Typ II / Blutzuckermessung Dokumentation der Messwerte und Maßnahmen bei Normwertabweichungen

Modul 3 „Medikamentengabe“ (15UE)
Einführung in die Pharmakologie / Arzneimitteltherapie / Umgang mit Arzneistoffen / Medikamentengabe bei Patienten mit Einschränkung

Modul 4 „Injektionen, sub cutan und Richten v. Injektionen“ (15UE)
Haftungsrecht / Delegation/Anordnungs- und DurchführungsverantwortungInjektionsarten (s. c.) und Applikationsorte / Injektionsspritzen und Kanülen Umgang mit unterschiedlich abgefüllten Injektionslösungen / Dokumentation Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge (auch Materialentsorgung)

Modul 5 „Umgang mit Kompressionsstrümpfen“ (10UE)
Anatomie/Physiologie: Gefäße / Krankheitslehre: Herz-Kreislauf- und Gefäßerkrankungen, die zur Verordnung von Kompressionsstrümpfen führen Wirkungsweise von Kompressionsstrümpfen / Anziehen der Kompressions-
strümpfe mit und ohne Anziehhilfe / Ausziehen der Kompressionsstrümpfe ehlerquellen und Komplikationen / Dokumentation

Modul 6 „Versorgung von Dekubiti bis Grad II“ (20UE)
Anatomie/Physiologie:Haut/Pathophysiologie Dekubitus / Dekubitusprophylaxe Dekubitus-Therapie bei Dekubiti Grad I und Dekubiti Grad II / Maßnahmen zur Beseitigung des Dekubitus / Material zur Wundversorgung / Septischer und aseptischer Verbandwechsel / Mitwirkung bei der Wunddokumentation

Modul 7 „Versorgung eines SPK und Umgang m. einer PEG“ (15UE)
Indikation und Lage / Krankheitslehre / Kontrolle der Einstichstelle Verbandswechsel / Vorbereitung, Durchführung, Nachsorge / Fehlerquellen Komplikationen / Maßnahmen zur Verhinderung katheterbedingter
Harnwegsinfekte / Dokumentation

Modul 8,9 „Flüssigkeitsbilanzierung, Augentropfen und -salben“ (5UE)
Physiologie: Flüssigkeitshaushalt / Gründe für eine Flüssigkeitsbilanzierung und Gründe für Abweichungen / Positive, ausgeglichene und negative Bilanz Durchführung der Bilanzierung und Dokumentation / Netzhautablösung, Glaukom, Katarakt / Übersicht über Wirkungsweisen von Augentropfen/-salben
Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge / Komplikationen / Dokumentation

Modul 10 „Instillation, Klistiere, Klysma“ (5UE)
Anatomie/Physiologie: Darm / Indikation und Kontraindikationen / Wirkungsweisen von Klistieren / Vorbereitung, Durchführung / Krankenbeobachtung bei und nach der Verabreichung / Dokumentation

Modul 11 „Inhalation“ (5UE)
Indikation für Inhalationen und Abgrenzung zur Beatmung / Inhalation
sarten und Umgang mit den Geräten / Dampfinhalation / Aerosole Ultraschallvernebelung / Hygieneregeln / Lagerung zur optimalen Inhalation und / Atemtechnik zur optimalen Inhalation / Dokumentation
.
Modul 12 „Med. Einreibung, dermatologischer Bäder,
Kältetherapie„ (10UE)
Krankenbeobachtung: Haut / Ekzematöse, infektiöse und allergisch bedingte Hauterkrankungen / Symptome und Beschwerden des Patienten mit Hauterkrankungen / Indikationen und Wirkungsweisen
dermatologischer Bäder und medizinischer Einreibungen Indikation und Wirkungsweise der Kältetherapie / Applikationsformen Umgang mit Kälteträgern / Nebenwirkungen / Dokumentation
.
Modul 13 „Hygiene“ (5UE)
Einführung in die Grundlagen der Bakteriologie, Virologie, Mykologie und Parasitologie / Gesetze, Normen und Richtlinien zur Hygienetechnik / Arbeits-/Berufs-/Bereichs- und Schutzkleidung in der Pflege
Hygienemaßnahmen im Bereich der Pflege / Eigenschutz
.
Modul 14 „Notfall“ (10UE)
Als erster Helfer in Notfallsituationen eine wirksame erste Hilfe leisten Betreuung von Notfallbetroffenen / LSM / Erkennen und Behandlung akuter Erkrankungen wie Schlaganfall, Herzinfarkt, Schock,...
Erste Hilfe bei Vergiftungen, Krampfanfällen, Unter- und Überzuckerung, Basismaßnahmen bei Verletzungen
.
Modul 15 „Haftungsrecht“ (5UE)
Haftungsrechtliche Grundlagen und Dokumentation / Berichtspflicht Weitergabepflicht / Fürsorgepflicht


Lehrgangsziel
Ziel der Maßnahme ist es, exam. Altenpflegehelfer/innen bzw. exam. Krankenpflegehelfer/innen (keine Berufserfahrung notwendig) sowie sogenannte „sonstige geeignete Personen“ (Pflegehelfer/innen) mit
einer zweijährigen Berufserfahrung in der Pflege, gem. den Rahmenverträgen für häusliche, zielgerichtet nach zu qualifizieren, damit diese ebenfalls behandlungspflegerische Leistungen abrechnen können, um eine schnelle Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die TeilnehmerInnen erwerben in einer sach- und
fachgerechten theoretischen Schulung im Rahmen der Behandlungspflege gem. Landesvertrag NRW Häusliche Pflege alle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der behandlungspflegerischen Tätigkeit der Leistungsgruppe 1 u. 2.
Die Ausbildung endet mit einer theoretischen, praktischen und mündlichen Prüfung, deren erfolgreicher Abschluss in einem detaillierten Zertifikat belegt werden. Nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung
können die Teilnehmer berufliche Handlungsfähigkeit/ Beschäftigungsfähigkeit durch Erwerb anerkannter Kompetenzen und Qualifikationen in Verbindung mit betrieblicher Erfahrung im Rahmen eines Praktikums
erwerben.


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