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Bildungsgutschein für Kurzarbeit

Bildungsgutschein für Kurzarbeit

Unternehmen haben mit dem Bildungsgutschein die Möglichkeit, die Phase der Kurzarbeit sinnvoll für Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen. Firmen, die dieses Angebot in Anspruch nehmen, verfügen nach Ende der wirtschaftlichen Krise bei verbesserter Auftragslage über eine höher qualifizierte Belegschaft. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Nutzen Sie Ihre Chance!

Voraussetzungen:
Sie sind gering qualifiziert. Sie gelten als gering qualifiziert, wenn Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Als gering qualifiziert gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird, und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Sie sind von Kurzarbeit betroffen und beziehen Kurzarbeitergeld. Ihre Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt. Die Dauer Ihrer Weiterbildung sollte möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten. Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen. Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wenn eine oder mehrere der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann die Qualifizierung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld ggfs. auch aus dem Europäischen Sozialfonds bezuschusst werden. Bitte lassen Sie sich über die genauen Fördermodalitäten bei Ihrem örtlichen Jobcenter beraten.

Wichtig:
Der Interessent wurde vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit beraten. Ziel des individuellen Beratungsgespräches ist es, gemeinsam das optimale Bildungsziel und die notwendige Dauer der Weiterbildungsförderung zu erarbeiten.

Ziel der Förderung:
Der Gesetzgeber hat mit dem Kurzarbeitergeld (Kug) eine Regelung geschaffen, die dazu beiträgt, Entlassungen zu vermeiden. Diese Förderung ermöglicht es den Unternehmen, Fachkräfte auch in auftragsschwachen Krisenzeiten in der Firma zu halten.

Förderungsbetrag:

Es werden bis zu 100 % der Lehrgangskosten erstattet, wenn in Kurzarbeit Beschäftigte an Weiterbildungen teilnehmen, die ihre bisherigen Qualifikationen ergänzen.
Diese Weiterbildungsförderung ist nicht nur auf kleine und mittlere Unternehmen beschränkt. Es können auch Arbeitnehmer aus größeren Unternehmen gefördert werden.
Die genaue Förderhöhe ist von der Art der Qualifizierung („allgemeine“ oder „spezifische“ Weiterbildungsmaßnahme) und der Größe des Unternehmens abhängig. Zusätzlich erstattet die Bundesagentur für Arbeit für Kurzarbeiter, die beruflich qualifiziert werden, die während der Kurzarbeit zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag ebenfalls pauschaliert und in voller Höhe.



Flyer zur Qualifizierung während Kurzarbeit [76 KB]

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