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Bildungscheck


Der Bildungsscheck - konkretes Angebot durch das Land NRW (seit 2006)

Durch dieses seit 2006 existierende Programm wird die Teilnahme an höherwertigen beruflichen Weiterbildungsangeboten unterstützt und das Förderangebot für lebensbegleitendes Lernen fortgeführt.

Beschäftigte und Unternehmen erhalten mit dem Bildungsscheck einen Zuschuss von 50 Prozent bis zu 2.000 Euro zu den Weiterbildungskosten. Die Landesregierung finanziert den Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst. Der Bildungsscheck ist ein erfolgreiches Angebot der Landesarbeitspolitik, mehr als 350.000 Menschen und über 45.000 Betriebe haben davon bereits profitiert.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind z. B.: (berufs-)abschlussbezogene Angebote, Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern- und Arbeitstechniken.
Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Individueller und betrieblicher Zugang – wer den Bildungsscheck erhält

Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen. Un- und Angelernte können mit Hilfe eines Bildungsschecks einen Berufsabschluss nachholen, Zugewanderte Qualifizierungslücken schließen und so die Chance auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen erhöhen. Berufsrückkehrende machen sich mit dem Bildungsscheck fit für den Wiedereinstieg in das Berufsleben.

Im individuellen Zugang: Empfangsberechtigt sind grundsätzlich alle Beschäftigten unabhängig von der Größe des Unternehmens, in dem sie beschäftigt sind, sowie Existenzgründer in den ersten fünf Jahren. Ausgenommen sind jedoch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten jährlich bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen.
Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit und Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, einmal im Jahr einen Bildungsscheck zu empfangen.
Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zuwanderinnen und Zuwanderer, die eine Nachqualifizierung anstreben, sind besonders angesprochen.

Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Beratungsstellen für den Bildungsscheck NRW

Für eine vertiefte Beratung steht ein weiteres ESF-gefördertes Angebot bereit, die Beratung zur beruflichen Entwicklung. Interessierte erhalten hier eine kostenlose Beratung, die bis zu neun Beratungsstunden umfassen kann.

Beratung zur beruflichen Entwicklung

Info-Service für Ratsuchende, Betriebe und Beratende

Hotline Beratung 0211 837 1929
Die Telefonhotline 0211 837-1929 von Nordrhein-Westfalen direkt informiert zum Weiterbildungsangebot und ist von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.

Das Internetportal „Weiterbildungsberatung in NRW“ informiert über alle Weiterbildungsangebote in NRW. Das Angebot richtet sich gezielt an Bürgerinnen und Bürger, Beraterinnen und Berater sowie Unternehmen.


www.weiterbildungsberatung-nrw.de

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