
Eingangsvoraussetzung
Um die SCC-Prüfung nach Dok. 017 oder 018 absolvieren zu können, gibt es folgende Eingangsvoraussetzungen, die nach Tabelle 2 des „Normativen Dokumentes Personalzertifizierung: operativ tätiges Personal im SGU-Bereich“ erfüllt werden müssen.
Als Hinweise darunter finden Sie jeweils die vor der Prüfung einzureichenden Dokumente:
- Berufsausbildung in Deutschland nach Bundesbildungsgesetz (BBiG) oder gleich- bzw. höherwertige Qualifikation Abschlussurkunde, Diplom, Meisterbrief, etc.
- Berufsausbildung im Ausland mit einjähriger Berufserfahrung in einem in Deutschland anerkannten AusbildungsberufAusländische Abschlussurkunde (in deutscher oder englischer Sprache, ansonsten als Übersetzung) mit Nachweis vom Arbeitsgeber über die einjährige Berufserfahrung
- An- oder ungelernte Kraft mit dreijähriger Berufserfahrung in einem in Deutschland anerkannten AusbildungsberufNachweis vom Arbeitsgeber über dreijährige Berufserfahrung
- Bereits absolvierte SGU-Prüfung (Dok. 017 oder Dok. 018)Zertifikat, das noch drei Monate Gültigkeit besitzt
- Bereits absolvierte SGU-Prüfung (Dok. 016)Zertifikat und Nachweis über vorausgegangene SGU-Ausbildung
- Ersatzweise Schulung von mind. 24 U.-Std.Nachweis über absolvierte Schulung mit Angabe der Institution und der geschulten Inhalte