Qualifizierung zur befähigten Person für Leitern

349,00 

Beschreibung

Inhalte

– Rechtliche Grundlagen, DIN -Normen und Unfallverhütungsvorschriften

– BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV-Information 208-016 und TRBS 2121

– Umgang mit Leitern

– Anforderungen an Leitern und Tritte

– Instandhaltung und Reparaturen

– Prüfung von Leitern und Tritten

– Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

– Pflichten und Rechte der Befähigten Person und des Benutzers

– Erfahrungsaustausch, Dokumentation und Diskussion

Ziel

Wenn alle persönlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie als befähigte Person eingesetzt werden.

Seminarabschluss:

Teilnahmenachweis als Nachweis der Befähigung

Nutzen

Die Durchführung einer regelmäßigen Prüfung von Leitern und Tritten ist gem. Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 festgelegt. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Betriebsfremde Leitern und Tritte müssen von Versicherten vor ihrer Benutzung außerordentlich sorgfältig auf Beschaffenheit und Eignung geprüft werden. Der Unternehmer muss dafür Personen bestellen, die die Kenntnisse nachweisen können.

Nach den Betriebsverhältnissen richten sich die Zeitabstände für die Prüfung. Unter Umständen kann dies bei andauerndem, mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern eine tägliche Prüfung bedeuten. Um das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherzustellen kommen z.B. als Maßnahmen das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach dem Seminar hat der Teilnehmer die Fähigkeiten und Kenntnisse erworben und damit die Befähigung, die Dokumentation eigenständig zu führen. Diese Schulung ist übereinstimmt mit der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208 -016 (bisherige BGI 694) „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Der Teilnehmende ist im Anschluss an die Schulung in der Lage, den Umfang, die Art und die Fristen erforderlicher Prüfungen selbständig festzulegen.

Diese Schulung vermittelt Ihnen die entsprechende Sachkunde zur befähigte Person nach BetrSichV und dem ArbschG.

Kurszeit/Dauer

08:30 – 16:00 Uhr / 8 U-Std.

Code

LTB2019

Verfügbarkeit/Termine

Ganzjährig zu bestimmten Terminen verfügbar.

 

Teilnahmevoraussetzung

– Die befähigte Person muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen.

– Die befähigte Person muss eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden vergleichbaren Arbeitsmitteln umgegangen sein und deren Funktions- und Betriebsweise im notwendigen Umfang kennen

Zielgruppe

Gemäß § 2 Abs. 7 BetrSichV müssen befähigte Personen für die in Satz 1 genannten Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Diese werden erworben durch

– Berufsausbildung,

– Berufserfahrung und

– zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Schulungsort

Simply Learn e.K.  – Akademie für Arbeitssicherheit

Goethestr. 67

46047 Oberhausen

Voucher

Der Voucher, den Sie hier erwerben können ist gültig für 1 Person und befristet auf 12 Monate.

Mit dem Voucher kann unser Dienst zu bestimmten Terminen in Anspruch genommen werden.