Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln

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Beschreibung

Befähigte Person – Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln

Im Betrieb sind nur ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel, wie Winkelschleifer, Bohrhammer, etc. vom Unternehmer einzusetzen, von denen keine bzw. hinreichend begrenzte elektrische Gefährdung ausgeht.

Die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel unterliegen daher einer regelmäßig wiederkehrenden Überprüfung (DGUV Vorschrift 3 – BGV/GUV-V A3) durch eine befähigte Person gem. TRBS 1203, Teil3 (Elektrofachkraft). Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) darf diese Prüfungen nicht rechtsverbindlich verantworten. Die Durchführung und entsprechende Be- sowie Auswertung der Prüfergebnisse ist in der DGUV Information 203-070 beschrieben und unterliegt der Verantwortung der befähigten Person.

Inhalte

Grundlagen, gesetzliche Regelungen

DGUV V 3

TRBS 1201 – Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen

TRBS 1203 – Befähigte Person, besondere Anforderungen, elektrische Gefährdung

TRBS 2111 Mechanische Gefährdung

DIN VDE 0701-0702

DGUV R 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln

DGUV I 203-004 – Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter Gefahr

DGUV I 203-005 – Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach Einsatzbereichen

Prüfung handgeführter Arbeitsmittel

Schriftliche Prüfung

Seminarabschluss:

Teilnahmenachweis als Nachweis der Befähigung

Befähigte Person zum Prüfen von ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Der Ausbildungsnachweis gilt in Verbindung mit zeitnahen beruflichen Tätigkeiten, gem. TRBS 1203. Befähigte Personen müssen laut VDI 4068 Blatt 4 mindestens alle drei Jahre an einer Weiterbildung oder einem Erfahrungsaustausch teilnehmen.

Nutzen

Mit unserem Seminar erfährt Ihr geeignetes Personal die Befähigung im Sinne der TRBS 1203 zur Ausführung elektrotechnischer Wiederholungsprüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gem. BetrSichV / DIN VDE 0701-0702 mittels geeigneter Prüfgeräte.

Dauer

20 U-Std.

Verfügbarkeit/Termine

Ganzjährig zu bestimmten Terminen verfügbar.

 

Teilnahmevoraussetzung

– Die befähigte Person muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen.

– Die befähigte Person muss eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden vergleichbaren Arbeitsmitteln umgegangen sein und deren Funktions- und Betriebsweise im notwendigen Umfang kennen

Zielgruppe

Mindestens Facharbeiterabschluss im Elektrohandwerk

– ein Jahr praktische Erfahrung mit zu prüfenden Arbeits- bzw. Betriebsmitteln

– Nachweis als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“

– Kenntnisse über Aufbau und Funktion der zu prüfenden Arbeits- bzw. Betriebsmitteln

– Zeitnahe berufliche Tätigkeit gem. TRBS 1203

– EuP und EFffT können am Lehrgang teilnehmen dürfen allerdings nur im Prüfteam unter Leitung einer befähigten Person im Sinne der TRBS 1203 tätig werden.

Schulungsort

Simply Learn® – Arbeitsschutzakademie

Goethestr. 67

46047 Oberhausen

 

Voucher

Der Voucher, den Sie hier erwerben können ist gültig für 1 Person und befristet auf 12 Monate.

Mit dem Voucher kann unser Dienst zu bestimmten Terminen in Anspruch genommen werden.