Beschreibung
Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. § 10 ArbSchG DGUV Vorschrift 1 und DGUV Information 205-023
Der Arbeitgeber hat gem. Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Hierzu gehört u.a. die Ausbildung und Bestellung von Brandschutzshelfern. Definiert werden die Anforderungen in der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2, wonach sich die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, jedoch in der Regel eine Anzahl an Brandschutzhelfern von 5% der Beschäftigten notwendig ist. Mit diesem Lehrgang werden Sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht.
Sie können als Brandschutzhelfer Ihre Funktion nur dann ausfüllen, wenn Sie wissen was Sie tun müssen. Inhalte
– Grundzüge des Brandschutzes
– Betriebliche Brandschutzorganisation
– Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
– Gefahren durch Brände
– Verhalten im Brandfall
– Praxis: Training mit Feuerlöschern
Inhalte
– Grundzüge des Brandschutzes
– Betriebliche Brandschutzorganisation
– Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
– Gefahren durch Brände
– Verhalten im Brandfall
– Praxis: Training mit Feuerlöschern
Seminarort
..nur als Inhouse-Seminar!
Teilnehmerkreis
Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen.
Dauer
4 U-Std.
Code
BSH2019
Verfügbarkeit/Termine
Ganzjährig zu bestimmten Terminen verfügbar.
Schulungsort
Simply Learn e.K. – Akademie für Arbeitssicherheit
Goethestr. 67
46047 Oberhausen
Voucher
Der Voucher, den Sie hier erwerben können ist gültig für 1 Person und befristet auf 12 Monate.
Mit dem Voucher kann unser Dienst zu bestimmten Terminen in Anspruch genommen werden.