Ausbildung – Träger von Isoliergeräten nach DGUV

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Beschreibung

Gemäß DGUV 112-190 sind vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich die Beschäftigten theoretisch und praktisch zu unterweisen. Dies ist notwendig, weil das Arbeiten mit Atemschutz für den Geräteträger eine hohe Belastung sein kann und mit hohem Gefährdungspotenzial verbunden ist.

Der Unternehmer hat nach § 3 Abs. 1 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) in Verbindung mit § 31 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) dafür zu sorgen, dass die Versicherten anhand der Betriebsanweisung vor der ersten Benutzung (Erstunterweisung) und danach wiederholt nach Bedarf (Wiederholungsunterweisung), mindestens jedoch einmal jährlich, in einer theoretischen Unterweisung und praktischen Übungen unterwiesen werden.

Er hat dafür zu sorgen, dass die Unterweisungen durch eine geeignete Person abgehalten werden, die spezifische Kenntnisse für diesen Zweck besitzt.

Inhalte

Theorieteil:

– Zweck des Atemschutzes,

– Regelwerke für den Atemschutz, Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) des Herstellers,

– Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens, betrieblicher Alarmplan,

– Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe,

– Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus,

– Atmung des Menschen,– physiologische Gesichtspunkte, Belastung durch Atemschutzgeräte, insbesondere bei Kombination mit Schutzanzügen,

– Einteilung, Aufbau, Wirkungsweise und Prüfung der Atemschutzgeräte,

– Grenzen der Schutzwirkung und Benutzungsdauer (Tragezeitbegrenzung),

– Anlegen der Atemschutzgeräte und Schutzanzüge,

– Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht,

– Maßnahmen zur Sicherung von Gerätträgern,

– Instandhaltung (z.B. Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung),

– Entsorgung.

Praktischer Teil:

Nach Abschluss der theoretischen Unterweisung erfolgt eine Übung zu

– Gewöhnung Arbeiten mit angelegtem Atemschutzgerät und zum

– Gebrauch der Mess- und Hilfsgeräteder.

Hierbei werden auch

– das Anlegen des Gerätes und

– die Kontrolle des Dichtsitzes des Atemanschlusses und

– der Einsatzbereitschaft des Gerätes

trainiert.

Es werden Trageübungen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einsatzbedingungen mit dem vorgesehenen Isoliergerät durchgeführt.

Ziel

Lehrgangsziel ist es, den Teilnehmern die besonderen Gefahren, die bei gefährlichen Arbeiten auftreten, aufzuzeigen und ihnen das nötige Wissen beim Tragen von Atemschutzgeräten (Filtergeräten) zu vermitteln. So sind sie in der Lage, die Filtergeräte ordnungsgemäß zu tragen.

Seminarabschluss:

Zertifikat als Nachweis der Schulung nach DGUV Regel 112-190 (3.2.4.3)

Nutzen

Mit dieser Schulung erfüllt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern, die Arbeiten unter Atemschutz durchführen. Dies geschieht, um Beschäftigte vor Gefahren zu schützen gemäß §§ 617 bis 619 BGB und § 62 HGB. Darüber hinausi hat der Unternehmer bei Trägern von Isoliergeräten zu sorgen, dass die Träger von Isoliereräten vor Benutzung eine theoretische und praktische Ausbildung nach DGUV Regel 112-190 (3.2.4.3) erhalten.

Im Falle von Arbeitsunfällen wird durch die Berufsgenossenschaft und ggf. durch die Staatsanwaltschaft geprüft, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachgekommen ist. Das Zertifikat stellt die geforderte Dokumentation der durchgeführten Unterweisung sicher.

Kurszeit/Dauer/Code

08:30 – 16:30 Uhr / 8 U-Std. / U102

Verfügbarkeit/Termine

Ganzjährig zu bestimmten Terminen verfügbar.

 

Teilnahmevoraussetzung

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

– Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3

– Körperliche Belastbarkeit, technisches Verständnis

– Keine Gesichtsbehaarung und kein Gesichtsschmuck

– Keine Brille (Kontaktlinsenträger ausgenommen)

– Mindestalter: 18 Jahr

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an alle MitarbeiterInnen des Unternehmens

Schulungsort

Simply Learn® – Arbeitsschutzakademie

Goethestr. 67

46047 Oberhausen

 

Voucher

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