Ausbildung – Träger von Flucht oder Selbstrettung

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Beschreibung

Gemäß DGUV 112-190 sind vor der ersten Benutzung von Atemschutz zur Flucht oder Selbstrettung und danach einmal jährlich die Beschäftigten theoretisch und praktisch zu unterweisen. Dies ist notwendig, weil das Arbeiten mit Atemschutz für den Geräteträger eine hohe Belastung sein kann und mit hohem Gefährdungspotenzial verbunden ist.

Der Unternehmer hat nach § 3 Abs. 1 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) in Verbindung mit § 31 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) dafür zu sorgen, dass die Versicherten anhand der Betriebsanweisung vor der ersten Benutzung (Erstunterweisung) und danach wiederholt nach Bedarf (Wiederholungsunterweisung), mindestens jedoch einmal jährlich, in einer theoretischen Unterweisung und praktischen Übungen unterwiesen werden.

Er hat dafür zu sorgen, dass die Unterweisungen durch eine geeignete Person abgehalten werden, die spezifische Kenntnisse für diesen Zweck besitzt.

Inhalte

Theorie:

– Zweck des Atemschutzes,

– Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) des Herstellers,

– Information über die in Betracht kommenden Schadstoffe und deren Wirkung,

– Auswirkungen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus,

– Atmung des Menschen,

– Aufbau und Wirkungsweise des vorgesehenen Selbstretters,

– Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer,

– Bereithalten, Behandeln und Kontrolle der Einsatzbereitschaft der Geräte,

– Anlegen des vorgesehenen Selbstretters, Notwendigkeit, Zeitpunkt,

– Verhalten auf der Flucht.

Praktischer Teil:

Nach Abschluss der theoretischen Unterweisung ist mit Ernstfall- oder Übungsgeräten

– das Öffnen und

– das richtige Anlegen der Geräte zur Selbstrettung

solange zu üben, bis den Teilnehmern die notwendigen Handgriffe geläufig sind.

Anschließend sind mit angelegtem Atemschutzgerät Bewegungsübungen durchzuführen, z.B. Kniebeugen, Treppensteigen.

Ziel

Lehrgangsziel ist es, den Teilnehmern die besonderen Gefahren, die bei gefährlichen Arbeiten auftreten, aufzuzeigen und ihnen das nötige Wissen beim Tragen von Atemschutzgeräten (Filtergeräten) zu vermitteln. So sind sie in der Lage, die Filtergeräte ordnungsgemäß zu tragen.

Seminarabschluss:

Zertifikat als Nachweis der Schulung nach DGUV Regel 112-190 (3.2.4.4)

Nutzen

Mit dieser Schulung erfüllt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern, die Arbeiten unter Atemschutz durchführen. Dies geschieht, um Beschäftigte vor Gefahren zu schützen gemäß §§ 617 bis 619 BGB und § 62 HGB. Darüber hinausi hat der Unternehmer bei Trägern von Filtergräten zu sorgen, dass die Träger von Filtergeräten vor Benutzung eine theoretische und praktische Ausbildung nach DGUV Regel 112-190 (3.2.4.4) erhalten.

Im Falle von Arbeitsunfällen wird durch die Berufsgenossenschaft und ggf. durch die Staatsanwaltschaft geprüft, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachgekommen ist. Das Zertifikat stellt die geforderte Dokumentation der durchgeführten Unterweisung sicher.

Kurszeit/Dauer/Code

In der Zeit von 08:30 – 18:30 Uhr / 1 U-Std. / U103

Verfügbarkeit/Termine

Ganzjährig zu bestimmten Terminen verfügbar.

Teilnehmer

Der Voucher ist gültig für 1 Person und befristet auf 12 Monate.

Mit dem Voucher kann unser Dienst zu bestimmten Terminen in Anspruch genommen werden.

Teilnahmevoraussetzung

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

– Körperliche Belastbarkeit, technisches Verständnis

– Mindestalter: 18 Jahr

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an alle MitarbeiterInnen des Unternehmens

Schulungsort

Simply Learn® – Arbeitsschutzakademie

Goethestr. 67

46047 Oberhausen